Inobhutnahmestelle - Schutzhaus 63 


Wir bieten für das Haus Hilfen nach 42 § und 42a§ SGB VIII an.

Das Schutzhaus bietet Platz für insgesamt sieben jungen Menschen im Alter zwischen 10 und 16 Jahren an . Innerhalb der 7 Plätze stehen 2 Plätze nach §42a zur Verfügung.

Weitere Infos folgen. Gegenwärtig sind wir dabei das Schutzhaus umzubauen. 

 

Die Telefonnummer des Schutzhauses 63 lautet: 0170 - 554 10 56


Nicht aufgenommen werden junge Menschen mit primären oder akuten Alkohol-, Drogen-, und/oder Medikamentenproblemen wenn hierdurch eine Gefahr für sie oder dritte angenommen werden kann. Zudem können unterschiedliche gesundheitliche Belastungen sowie psychische Auffälligkeiten dazu führen, dass wir eine Betreuung im Sinne des Kindeswohls nicht gewährleisten können. Hierzu zählen auch:
• Akute Suizidalität
• Schwerwiegender medizinischer und oder psychischer Bedarf (z.B. Psychosen)
Wir behalten uns daher bei Einzelfällen vor, junge Menschen nicht aufzunehmen, wenn zu erwarten ist, dass aufgrund individueller Besonderheiten oder durch die Neuaufnahme die Arbeit mit der bestehenden Gruppe oder des jungen Menschen selbst massiv eingeschränkt oder gefährdet wird.
Im Sinne des Gewaltschutzkonzeptes der Wohngruppen Soltau ist darauf zu achten, dass die Gesundheit von Mitarbeitenden und jungen Menschen, die sich in der Inobhutnahme befinden nicht fahrlässig gefährdet wird.

 





 
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