Verselbständigung in der Wohngruppe Soltau

Haus Nr. 5

Wir bieten insgesamt 4 Plätze nach den §§ 34, 35a i.V.m §41 SGBVIII für das Wohnen in unserem Verselbständigungshaus an.

Das Wohnhaus zur Verselbständigung grenzt direkt an das Haupthaus der Wohngruppe. 

Das Angebot richtet sich an junge Menschen ab dem 16. Lebensjahr und setzt eine weitgehende selbständige Lebensweise voraus.

Natürlich stehen wir durch die Nähe zum "Haupthaus" jederzeit für Fragen und Hilfestellungen bereit.

Je nach individuellen Fähigkeiten bieten wir passgenaue Hilfe für die Schritte in ein selbständiges Leben. 

Ziel ist es, uns selbst überflüssig zu machen und zeitgleich eine Nachhaltigkeit der vorangegangenen Hilfen zu gewähren. 

 
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