Jugendhilfe im Heidekreis

Haus Nr. 5

Im Verselbstständigungshaus – auch Haus Nr. 5 – stehen insgesamt fünf Plätze nach den §§ 34, 35a i. V. m. § 41 SGB VIII zur Verfügung. Das Wohnhaus grenzt direkt an das Haupthaus der Wohngruppe und bietet damit kurze Wege und eine enge Anbindung.


Zielgruppe & Angebot


Unser Angebot richtet sich an Jugendliche ab 16 Jahren, die bereits eine weitgehend selbstständige Lebensweise mitbringen. Durch die Nähe zum Haupthaus sind wir jederzeit erreichbar und stehen für Fragen und Hilfestellungen bereit. Je nach individuellen Fähigkeiten begleiten wir die Jugendlichen mit passgenauer Unterstützung auf ihrem Weg in ein eigenständiges Leben.


Unser Ziel ist es, die jungen Menschen so zu stärken, dass sie uns irgendwann nicht mehr brauchen – und gleichzeitig die Nachhaltigkeit der bisherigen Hilfen zu sichern.


In der Regel erfolgt der Wechsel in die Verselbstständigung nach einem Aufenthalt in Wohngruppe Nr. 7. In begründeten Ausnahmefällen ist auch eine direkte Aufnahme möglich. Die Planung wird stets in enger Abstimmung mit dem zuständigen Jugendamt getroffen, wobei wir besonders darauf achten, Überforderungen zu vermeiden.


Übergang & Begleitung


Bewährt hat sich ein schrittweiser Übergang: Bei einer Aufnahme im Haus Nr. 5 begleiten wir den Umzug aus der Wohngruppe behutsam. So kann beispielsweise weiterhin eine gemeinsame Mahlzeit am Tag in der Wohngruppe stattfinden.


Jede Aufnahme wird individuell gestaltet – mit dem Ziel, die Jugendlichen zu stärken und ihnen einen sicheren Schritt in die Selbstständigkeit zu ermöglichen.