Schutzhaus 63
Wir bieten im Schutzhaus 63 Hilfen nach § 42 und § 42a SGB VIII an.
Das Schutzhaus verfügt über 7 Plätze für junge Menschen im Alter von 10 bis 17 Jahren.
Davon sind zwei Plätze speziell nach § 42a SGB VIII vorgesehen.
Das Schutzhaus 63 bietet auf einem 1.300 m² großen Grundstück etwa große 300 m² Wohnfläche zudem verfügt der Garten über einen Pool der gern im Sommer zum Abkühlen genutzt wird ;)
📞 Telefonnummer Schutzhaus 63: 0170 – 554 10 56
📧 E-Mail: Inobhutnahme@wohngruppe-soltau.de
👥 Zielgruppe
Unser Angebot richtet sich an minderjährige junge Menschen – unabhängig von Geschlecht, Herkunft, Ethnie oder Staatsangehörigkeit – die Schutz suchen oder benötigen.
• In der Regel ab 10 Jahren bis zum 18. Lebensjahr
• In begründeten Einzelfällen und mit Zustimmung des Landesjugendamtes können auch jüngere Kinder aufgenommen werden (z. B. Geschwister), sofern eine fachgerechte Betreuung gewährleistet ist
Die Aufnahme erfolgt ausschließlich über das Jugendamt des Heidekreises.
📌 Gründe für eine Aufnahme
• Herausnahme aus einem krisenhaften Lebensumfeld mit konfliktreichen Problemlagen
z. B. Alkohol- oder Drogenmissbrauch der Eltern, schwere Beziehungsprobleme, vorausgegangene oder drohende Gewalt
• Verwahrlosung
• Misshandlung
• Selbstmelder, die sich an das Jugendamt wenden
• Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge
🚫 Ausschlusskriterien
Nicht aufgenommen werden junge Menschen mit:
• akuten Alkohol-, Drogen- oder Medikamentenproblemen, die eine Gefahr für sich oder andere darstellen
• akuter Suizidalität
• schwerwiegendem medizinischen oder psychischen Bedarf (z. B. Psychosen)
Wir behalten uns vor, in Einzelfällen eine Aufnahme abzulehnen, wenn zu erwarten ist, dass die Betreuung im Sinne des Kindeswohls nicht gewährleistet werden kann oder die Arbeit mit der bestehenden Gruppe erheblich beeinträchtigt würde.
Im Sinne des Gewaltschutzkonzeptes der Wohngruppen Soltau achten wir darauf, dass die Gesundheit von Mitarbeitenden und jungen Menschen nicht fahrlässig gefährdet wird.
🎯 Ziele der Inobhutnahme
Das Schutzhaus 63 verfolgt das Ziel, in akuten Notlagen:
- schnell und unbürokratisch Hilfe zu leisten
- den Schutz des jungen Menschen sicherzustellen
- drohende Gefahren abzuwenden
Im Vordergrund stehen die Beruhigung der Situation sowie die gemeinsame Erarbeitung von Unterstützungsmöglichkeiten mit allen Beteiligten.
Falls eine Anschlussmaßnahme innerhalb der Jugendhilfe erforderlich ist, kann in Abstimmung mit Eltern, Jugendamt und Einrichtung eine Weiterführung in den zugehörigen Gruppen erfolgen – vorausgesetzt, es bestehen freie Kapazitäten und die Maßnahme ist pädagogisch sinnvoll.

